Klare Basis für Ihre Ferien

AGB

1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

(a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern (im Folgenden: Mietsache) durch die Ostsee Ferien Vermittlung GmbH (im Folgenden: OFV) an Mieter sowie für alle weiteren für die Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der OFV. (b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietsache sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die OFV. Die Mietsache darf nicht von mehr Personen als vom Mieter bei der Buchung angemeldet und mit der Buchungsbestätigung der OFV bestätigt, bewohnt werden. (c) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

(a) Vertragspartner sind die OFV und der Mieter. (b) Mit Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Buchungsanfrage bieten Sie der OFV den Abschluss eines Mietvertrages an (Buchung). Die Buchung kommt verbindlich zustande, wenn die Buchungsbestätigung zugestellt wurde und eine Widerrufung der Buchung / Stornierung durch die OFV nicht innerhalb von 3 Tagen erfolgt. Die durch den Gast bereits gezahlten Beträge sind zu erstatten. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht nach §355 BGB gemäß §312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB nicht besteht.

3. Leistungen / Preise / Kaution

(a) Der Umfang der vertraglich von der OFV geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die OFV. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind, wenn nicht anders vermerkt, im Mietpreis inbegriffen. (b) Die vom Mieter zu zahlende Anzahlung ist binnen 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Mieter fällig. Die Restzahlung der Miete sowie der Kaution hat spätestens 4 Wochen vor Anreise des Mieters zu erfolgen, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung durch die OFV bedarf. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung durch den Mieter ist die OFV berechtigt, die Mietsache ohne vorherige Ankündigung anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Mieter eine Rücktrittsgebühr entsprechend den Stornobedingungen von der OFV zu verlangen. (c) Der Mieter ist zur Hinterlegung einer Kaution vor Beginn des Mietverhältnisses verpflichtet. Bei mangelfreier Abnahme der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution durch die OFV auf das Konto des Mieters zurück überwiesen. Kautionsrückzahlungen erfolgen binnen 10 Werktagen nach Ende des Mietverhältnisses. In dem Fall, dass Mängel an der Mietsache festgestellt werden, ist die OFV zum Einbehalt und zur Verrechnung der Kaution mit den durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten berechtigt. Die OFV wird den Mieter schriftlich über das Bestehen von Mängeln unterrichten. (d) Im Falle des Verlustes von Schlüsseln durch den Mieter ist die OFV berechtigt, dem Mieter pauschal 80,- EUR pro Schlüssel für den Ersatz der Schlüssel zu berechnen und mit der Kaution zu verrechnen; sollten durch den Verlust von Schlüsseln höhere Kosten für den Ersatz von Schlüsseln und/oder den Austausch von Schließzylindern entstehen, ist die OFV berechtigt, dem Mieter diese Kosten zu berechnen und mit der Kaution zu verrechnen.

4. Leistungsänderungen / Rücktritt vom Vertrag / Stornobedingungen

(a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages durch die OFV sind dann zulässig, wenn damit keine wesentliche Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt verbunden ist. (b) Die OFV ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Streik oder andere von der OFV nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung für die OFV unmöglich machen. (c) Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. (d) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts oder in dem Fall, dass der Mieter die Mietsache nicht bezieht, kann die OFV Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Vermietung der Mietsache pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der OFV. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Mietpreis staffelt sich wie folgt: • bei Zugang des Rücktritts bis zum 45. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses: 15% der Miete • bei Zugang des Rücktritts vom 44. bis zum 35. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses: 30% der Miete • bei Zugang des Rücktritts vom 34. bis zum 15. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses: 50% der Miete • bei Zugang des Rücktritts vom 14. bis zum 2. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses: 80% der Miete • danach oder bei Nichtbezug der Mietsache: 90% der Miete Zuzüglich wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 35,- EUR berechnet. Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, der OFV nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von der OFV geforderte Pauschale. Die OFV ist im Falle eines Rücktritts berechtigt, anstelle der Pauschale auch die Erstattung der nachgewiesenen tatsächlich durch den Rücktritt entstandenen Kosten zu verlangen. In dem Fall, dass der Mieter eine Umbuchung auf ein anderes von der OFV angebotenes Mietobjekt wünscht, kann diese, sofern sie möglich ist, bis zum 46. Tag vor Mietbeginn erfolgen. Die OFV ist in diesem Fall berechtigt, dem Mieter ein pauschales Umbuchungsentgelt von 35,- EUR zu berechnen. Umbuchungswünsche ab dem 45. Tag vor Mietbeginn können generell nur nach einem Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag und Abschluss eines neuen Mietvertrages durchgeführt werden. Bei ab dem 45. Tag vor Mietbeginn eingehenden Umbuchungswünschen behält sich die OFV aber vor, dem Mieter den bestehenden pauschalen Ersatzanspruch nicht in Rechnung zu stellen, wenn die Umbuchung nur geringfügige Aufwendungen entstehen und eine anderweitige Vermietung der Mietsache möglich ist; auch in diesem Fall ist die OFV aber berechtigt, dem Mieter ein pauschales Umbuchungsentgelt von 35,- € zu berechnen. Die OFV empfiehlt dem Mieter ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Inventar / Mängelrügen

Beanstandungen des Mieters über den Zustand der Mietsache oder über das Fehlen von Inventar haben binnen 24 Stunden ab Bezug der Mietsache durch den Mieter zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Fehlbestände am Inventar vom Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen.

6. Hausordnung / Nichtraucherwohnungen / Haustiere

Sofern für die Mietsache eine Hausordnung besteht, ist diese vom Mieter zu beachten. Hat der Mieter in ausgewiesenen Nichtraucherwohnungen geraucht oder wurden Haustiere in Wohnungen untergebracht, in denen Haustiere nicht erlaubt waren, so ist die OFV berechtigt dem Mieter pauschal eine Reinigungsgebühr in Höhe von 75,- EUR zu berechnen und diese mit der Kaution zu verrechnen.

7. Anreise / Abreise

Die Mietsache kann vom Mieter in der Regel am Anreisetag ab ca. 15:30 Uhr bezogen werden. Schadenersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht um 15:30 Uhr zur Verfügung steht. Der Mieter hat die Mietsache am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und besenrein zu hinterlassen. In dem Fall, dass die Mietsache vom Mieter nicht fristgerecht geräumt wird, ist die OFV berechtigt, dem Mieter dadurch entstehende Kosten in Rechnung zu stellen und diese mit der Kaution zu verrechnen. Ist seitens des Mieters eine Anreise außerhalb der aktuellen Öffnungszeiten der OFV nicht möglich, so kann eine Spätanreise durch das Hinterlegen der Schlüssel vereinbart werden. Eine persönliche Anmeldung ist am darauffolgenden Tag nachzuholen. Die Spätanreise erfolgt in eigener Verantwortung des Mieters. Die OFV übernimmt bei eventuell auftretenden Problemen keine Schadensersatzansprüche des Mieters.

8. Haftung der Ostsee Ferien Vermittlung GmbH

(a) Schadensersatzansprüche des Mieters gegen die OFV, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit die OFV nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, also für Pflichten, die die OFV dem Mieter nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegen die OFV sind bei einem berechtigten Rücktritt vom Vertrag durch die OFV ausgeschlossen. (b) Der Mieter ist verpflichtet, die OFV ab Kenntnis unverzüglich über Schäden, Mängel oder Störungen zu unterrichten, die die Mietsache betreffen, und alles ihm Zumutbare zur Behebung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. In dem Fall, dass Mängel oder Störungen vorliegen, wird die OFV ab Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. (c) Sofern dem Mieter mit der Mietsache ein Stellplatz auf einem Parkplatz oder in einer Garage zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalts haftet die OFV, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht.

9. Sonstige Bestimmungen

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Rostock. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Inhalt der Internetpräsenz

Wir haben die aufgeführten Inhalte mit großer Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Hinweis zur Problematik von externen Links

In dieser Internetpräsenz existieren Querverweise ("Links") auf von anderen Anbietern bereitgehaltene Inhalte. Die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH übernimmt keine Gewähr für die Inhalte von Websites, die über Links dieses Portals erreicht werden. Die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird, die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH innerhalb dieser Seiten verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Eine kontinuierliche Prüfung der Inhalte ist weder beabsichtigt noch möglich.

Erst wenn wir feststellen oder von anderen darauf hingewiesen werden, dass ein konkretes Angebot, zu dem wir einen Link bereitgestellt haben, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, werden wir den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit uns dies technisch möglich und zumutbar ist.

Die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten, die möglicherweise straf- oder haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Urheber- und Kennzeichenrecht

Die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH ist bestrebt, die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Es besteht kein Recht, diese Zeichen, Logos und Marken ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des jeweiligen Rechtsinhabers zu verwenden.

Das Copyright für veröffentlichte, von der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH nicht gestattet.

Bildrechte

Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Bilder aus dem Internetinformationsangebot der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Einwilligung der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH nicht gestattet.

Newsletter

Zum Erhalt unseres Newsletters ist die Angabe Ihrer Emailadresse erforderlich. Vor Versand des Newsletters bestätigen Sie uns im Rahmen des sogenannten Double Opt-In-Verfahrens ausdrücklich, dass wir für Sie den Newsletterdienst aktivieren sollen. Anschließend erhalten Sie von uns eine Bestätigungs- und Autorisierungsmail, mit der wir Sie bitten, den in dieser E-Mail enthaltenen Link anzuklicken und uns damit zu bestätigen, dass Sie unseren Newsletter erhalten möchten.

Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit beenden. Hierzu ist das Anklicken des in der Fußzeile des Newsletters aufgeführten Links erforderlich. Ihre Emailadresse wird ausschließlich von uns genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Rechtswirksamkeit

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Konzeption, Text, Gestaltung & Programmierung

HOCHZWEI – büro für visuelle kommunikation gmbh & co. kg
Fördepromenade 16-18 - Sonwik
24944 Flensburg
E-Mail: info@hoch2.de
Internet: www.hochzwei.de


Axel Lingner
Web- und Anwendungsentwicklung